Guttenberg: Zur Grenze zwischen Fehler und vorsätzlichem Betrug

Karl-Theodor zu Guttenberg, der nach der Aufdeckung seiner weitgehend abgeschriebenen Dissertation unter den Bürgern beliebter ist als je zuvor (siehe dazu → kognitive Dissonanz), entschuldigt sich damit, unter dem Druck seiner beruflichen und familiären Belastung den Überblick verloren und dabei Fehler bei der Setzung von Fußnoten gemacht zu haben. Auch bei seinen zwei Auftritten im Bundestag am 23.02. hat er diese Verteidigungslinie offensiv aufrecht erhalten. Strategisch ist das eine vielversprechende Argumentation, die ihm viel Verständnis einbringt: Wer wüsste nicht, wie viel Stress ein erfolgreiches Berufsleben und eine junge Familie mit sich bringen kann? Da kann man schon mal was übersehen. Wer allerdings selbst schon einmal eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, weiß, dass Plagiate wie die von Herrn zu Guttenberg (an vielen Stellen im Netz dokumentiert, z.B. hier im GuttenPlag Wiki) nicht reine Schlamperei sein können; drei wesentliche Umstände sprechen hier sehr deutlich für Vorsatz, die ich hier vor allem aus hochschulpädagogischen Gründen erläutern möchte:

  1. In theoretischen Arbeiten (oder Theorieteilen von empirischen Arbeiten) wird naturgemäß vor allem mit den Werken anderer Autoren gearbeitet. Dabei ist es Aufgabe des Autors/der Autorin, mit eigenen Worten deren Aussagen in die eigene Forschungsfrage einzuordnen und dem Leser deutlich zu machen, was für die eigene Forschungsfrage aus diesen Werken zu lernen ist: Was tragen diese Quellen zum Verständnis der eigenen, selbstgewählten Forschungsfrage bei? In der Regel passiert das durch „indirekte“ Übernahmen fremder Aussagen in eigenen Worten inklusive Verweis auf die entsprechenden Quellen.
    Wörtliche Übernahmen sind deshalb eine eher seltene Ausnahme, weil die entsprechenden Aussagen ja aus einem anderen Kontext mit z.T. ganz anderen Forschungsfragen kommen; ohne eine ausführliche Einordnung in den eigenen Text sind sie bestenfalls missverständlich. Das heißt: Wörtliche Zitate können immer nur kurze Ausschnitte sein, die man deshalb auswählt, weil sie sprachlich bzw. begrifflich einen Sachverhalt besonders gut auf den Punkt bringen, und dies bei einer Darstellung in eigenen Worten verloren ginge. Eine seitenweise Übernahme fremder Texte, wie sie die Arbeit von KTzG enthält, ist aus wissenschaftlichen Gründen nicht nötig und wäre aus den dargelegten Gründen sogar eher schädlich; sie ist außerdem in keinem Fach auch nur ansatzweise üblich. Würde man – wie der Autor dies als Unterlassung darstellt – diese seitenlangen Abschnitte in Anführungszeichen setzen und mit Fußnoten versehen, würde jeder inhaltliche Zusammenhang, den der Autor eigentlich herstellen müsste, verloren gehen und die komplette Sinnlosigkeit eines solchen Patchwork-Textes wäre jedem Leser (vor allem den Gutachtern der Doktorarbeit) sofort ins Auge gesprungen.
  2. Ein zweites Indiz für die vorsätzliche Manipulation sind die leichten Änderungen, die in die unbelegt übernommenen Abschnitte eingebaut wurden: Hätte es sich tatsächlich nur um vergessene Fußnoten gehandelt, hätten die Textabschnitte selbstverständlich entweder wörtlich und unverändert übernommen werden müssen, oder zusammengefasst in vollständig eigenen Worten. Die Tatsache, dass sie aber sprachlich nur so leicht angepasst wurden, dass sie sich gut in den eigenen Inhalt einfügen ließen, belegt, dass hier sehr gezielt fremde Versatzstücke zu einem neuen Text zusammengebaut wurden. Den intellektuellen Aufwand, diese fremden Texte zu lesen, zu verstehen und dann zusammengefasst, in eigenen Worten und mit eigener Schlussfolgerung und Quellenangabe versehen, in eine eigene Argumentation zu überführen, wollte oder konnte KTzG vermutlich nicht leisten.
  3. Der dritte, in den Medien bereits diskutierte Hinweis auf die völlige wissenschaftliche Substanzlosigkeit der vorgelegten Arbeit ist die Tatsache, dass selbst viele Stellen, an denen eigentlich gerade in einer theoretischen Arbeit die Eigenleistung des Autors hervorstechen sollte, auf die oben beschriebene Weise abgeschrieben wurde: Wo, wenn nicht in den Zusammenfassungs- und Schlussfolgerungskapiteln sollte denn die Eigenleistung des Autors deutlich werden? Selbst solche Stellen zu plagiieren zeigt, dass ganz offensichtlich kaum eine eigenständige Leistung in diesem Text enhalten ist, sondern es sich um eine gezielte Simulation oder Vorspiegelung von Wissenschaft handelt; auch hier kann von einer „Schlamperei“ keine Rede sein.

Beeindruckend ist an all dem nur, dass es dem Autor offenbar sehr kunstvoll gelungen ist, diese Versatzstücke zu einem Text zu amalgamieren, der in sich (als nicht-Jurist kann ich das selbst nur schwer beurteilen) so überzeugend wirkt, dass dessen Substanzlosigkeit selbst den renommierten Gutachtern nicht aufgefallen ist. Vermutlich ist so etwas tatsächlich nicht hundertprozentig zu verhindern. Die Wahrscheinlichkeit ließe sich aber verringern, indem z.B. die Betreuung und Zusammenarbeit mit den Doktoranden intensiviert wird, etwa durch regelmäßige Kolloquien, Vorträge und auch Publikationen während des Arbeitsprozesses. Dabei würde relativ schnell deutlich, wenn eine Person durch ihre Aufgabenstellung überfordert ist. Auch eine möglichst klare Absprache von Forschungsfragen und Themen wäre hilfreich, um die Eigenleistung der Kandidaten klarer zu definieren – was zugegebenermaßen etwas leichter ist bei Themen und Fächern, die empirisch ausgerichtet sind (und was deshalb insbesondere für die Rechtswissenschaft ein Problem darstellt).

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