Einheitsfront „Vorratsdatenspeicherung“

Gerade sieht es so aus, als könnte das dramatische Versagen von Verfassungsschutz und Polizeibehörden bei der Überwachung des Nationalsozialistischen Untergrunds der Schlüssel zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) sein, auf den die Politik schon lange gewartet hat. Das zeigt sich nicht unbedingt darin, dass die entsprechenden politischen Akteure ihre Forderung gebetsmühlenartig wiederholen, sondern darin, dass zentrale meinungsbildende Medien sich deren Position unter dem Eindruck der unentdeckten Rechtsterroristen überraschend eindeutig zu eigen machen.

So schreibt Joachim Käppner auf der Titelseite der heutigen SZ, die Bundesjustizministerin müsse erklären, „warum es im Interesse der bürgerlichen Freiheit sei, wenn der Staat nicht die nötigen Informationen über deren schlimmsten (sic!) Feinde sammeln darf“. Es handelt sich dabei um eine sachlich in mehrfacher Hinsicht unzutreffende Unterstellung, die nicht das tatsächliche Problem beschreibt, sondern das zentrale Propaganda-Argument der VDS-Forderer wiedergibt. Rhetorisch ist das allerdings nicht ungeschickt. So behauptet das Argument einfach pauschal, dass das, was den Ermittlungsbehörden vorenthalten wird, „das Nötige“ zum Schutz der Bevölkerung sei. Genau das ist aber strittig. Die Tatsache, dass es trotz zehn Jahren Islamismus-Panik bisher noch keinen einzigen islamistischen Terroranschlag in Deutschland gab (die Ermordung von zwei US-Soldaten auf dem Flughafen Frankfurt ausgenommen), kann man als Beleg des Gegenteils verstehen. Wirklich ärgerlich für eine Zeitung mit dem Qualitätsanspruch der SZ ist die Behauptung, die Behörden dürften keine Informationen über ihre Feinde sammeln. Denn genau das dürfen sie ja: Wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt, wird jeder Richter alle nötigen Überwachungsmaßnahmen, sogar inklusive Lauschangriff, Videoüberwachung, Haus- und PC-Durchsuchung genehmigen. Und diese Verdachtsmomente würde es in der Regel auch geben, hätten die Behörden nicht so ungeheurlich versagt. Es geht bei der VDS ja darum, unser aller Telekommunikationsverbindungsdaten ohne irgendeinen Anlass durch die Telekommunikationsunternehmen sammeln und speichern zu lassen; warum das über die normale polizeiliche Beobachtung und Verfolgung der Kriminellen hinaus nötig sein soll, muss nicht die Justizministerin widerlegen, sondern das müssen die VDS-Epigonen begründen. Die einfache Behauptung, das sein eben „nötig“, ist wirklich unter allem Niveau.

Etwas erschreckt hat mich heute auch der von mir sonst überaus geschätzte Deutschlandfunk, in dem der ebenfalls von mir sonst sehr geschätzte Tobias Armbrüster im Interview mit FDP-MdB Christian Ahrendt (mp3) behauptete, die Ermittlungspannen im Falle der Zwickauer Terrorzelle und die Vorratsdatenspeicherung seien „zwei Paar“ Schuhe, die nichts miteinander zu tun hätten. Tatsächlich haben sie ausgesprochen viel miteinander zu tun, sie sind gar nicht zu trennen: Denn der Wunsch, nun fünfzehn Jahre zurück möglichst alle Telekommunikationsdaten zu analysieren, ist ja nur deswegen entstanden, weil die Terroristen völlig unbehelligt von den Behörden ihr Unwesen treiben konnten; hätten Verfassungsschutz und Polizei ihren Job gemacht, wären viele der Opfer noch am Leben und es gäbe keinerlei Notwendigkeit, nun nachträglich in digitalen Verhaltensspuren zu kramen.

Das Paradoxe an dieser Entwicklung ist, dass es keine besonders guten, neuen Argumente sind, die plötzlich die Seite der Law-and-Order-Politiker stärken, sondern dass es ihr eigenes Versagen bei der Überwachung der Nazi-Szene ist, für das sie nun auch noch durch die Unterstützung der unabhängigen Medien und vielleicht sogar noch mit dem Geschenk der Wiedereinführung der VDS belohnt werden. Worüber ich mir im Moment nicht klar bin ist, weshalb die Journalisten sich, auch noch so deutlich entgegen der Faktenlage, auf die Seite der Befürworter stellen; so kompliziert sind diese Zusammenhänge ja nicht. Wenn Medien und Politik nicht doch noch vernünftig werden, wird uns vor größerem Schaden dann wieder mal das Bundesverfassungsgericht bewahren müssen.